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OLG Celle verhandelt über Zuschüsse für den Betrieb der S-Bahn Hannover


Foto: Symbolbild
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CELLE. Das Oberlandesgericht Celle verhandelt am 18. Februar 2025 darüber, wie die Zuschüsse für den Betrieb der S-Bahn Hannover zu berechnen sind. Die S-Bahn-Betreiberin erhält jährlich Zuschüsse von den Trägern des öffentlichen Personennaheverkehrs, zu denen unter anderem die Region Hannover gehört. In einem Vertrag von 2018 haben sie vereinbart, dass die Zuschüsse jedes Jahr an gestiegene Personalkosten angepasst werden. Der Vertrag sieht vor, dass sich diese Anpassung nach einem bestimmten Index des Statistischen Bundesamtes richtet.


Streit über maßgeblichen Kostenindex

Die S-Bahn-Betreiberin hält den Index des Statistischen Bundesamtes für überholt und verlangt eine Berechnung nach einem spezielleren Personalkostenindex, der von Verbänden der Eisenbahnverkehrsunternehmen und der öffentlichen Aufgabenträger gemeinsam entwickelt wurde. Die Aufgabenträger lehnen eine Anwendung dieses neuen Index auf den bestehenden Vertrag für die S-Bahn Hannover ab. Das Landgericht Hannover ist ihrer Rechtsauffassung gefolgt und hat die Klage im März 2024 abgewiesen. 


Entscheidung frühestens im März

Das Oberlandesgericht verhandelt nun über die Berufung der S-Bahn-Betreiberin. Wenn die Parteien keine gütliche Einigung erzielen, ist eine Entscheidung frühestens im März 2025 zu erwarten. Es würde dann ein gesonderter Termin bestimmt werden, in dem der Senat das Urteil öffentlich verkündet und begründet.


Text: Oberlandesgericht Celle

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