OLG: "Ferrari bleibt eingezogen"
- Audrey-Lynn Struck
- 2. Mai 2022
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CELLE. Ende 2021 hatte das Landgericht Hannover einen Mann aus Lachendorf wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt (CELLEHEUTE berichtete).
Darüber hinaus hatte es insbesondere die Einziehung des Kraftfahrzeugs des Angeklagten angeordnet – eines Ferraris mit einem geschätzten Wert von 70.000 bis 100.000 Euro (Anm.d. R: der Angeklagte gibt gegenüber CELLEHEUTE einen Betrag von 160.000 - 200.000 Euro an, es sei ein Sondermodell). Die hiergegen eingelegte Revision hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle mit Beschluss vom 27. April 2022 verworfen (Az.: 2 Ss 46/22), wie das OLG heute meldet.
Der Strafsenat folgte dabei in vollem Umfang der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Insbesondere hielt er – in Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft – die Einziehung nicht für unverhältnismäßig. Der Angeklagte war bereits wiederholt wegen Verkehrsdelikten in Erscheinung getreten. Die in Frage stehende Tat hatte er nur kurze Zeit nach dem Erlass eines Strafbefehls nach Angaben des Gerichts wegen einer Trunkenheitsfahrt (laut Angabe des Angeklagten gegenüber CELLEHEUTE mit einem Fahrrad) begangen. Neben dem Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis habe er Verkehrsordnungswidrigkeiten, Rotlichtverstoß und Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. Zudem sei er noch kurz vor der erstinstanzlichen amtsgerichtlichen Verurteilung wiederum ohne Fahrerlaubnis mit einem anderen Pkw gefahren.
Die Einziehung des Ferraris vernichte entgegen der Darstellung des Angeklagten auch nicht dessen wirtschaftliche Existenz. Das Urteil des Landgerichts Hannover ist damit rechtskräftig.