top of page
Premium-Sidebar-Hintergrund-580x740.jpg
bkk_hintergrund.jpg

Anzeigen

Top_Rectangle_300 x160 CH_be_happy.jpg
ah_speckhahn_5_ford_puma_top_rectangler_300x160_NEU.gif
20241028_TanzschuleKrueger_Onlineanzeige_300x160_300dpiFINAL.png
Audrey-Lynn Struck

OLG: Zwei Jahre auf Bewährung für IS-Helfer


Foto: Peter Müller

CELLE. Der 4. Strafsenat des #Oberlandesgerichts Celle hat heute den 31-jährigen Angeklagten Kohdor O. aus dem Raum #Hildesheim wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur #Bewährung ausgesetzt (Az. 4 StS 2/22). Dazu teilt das OLG mit, unzensiert und unkommentiert: Der Angeklagte hat einem seiner Brüder zwischen 2015 und 2019 in vielerlei Hinsicht geholfen, damit dieser in führender Funktion in Syrien für den Islamischen Staat (IS) tätig sein konnte. Er unterstützte dessen Frau und Kinder bei deren Ausreise zu seinem Bruder. Er verwaltete im Interesse seines Bruders zwei vermietete Wohnungen. Er half ihm bei der Beschaffung und Aktivierung verschiedener SIM-Karten, damit er Kontakt zu anderen IS- Mitgliedern halten und Ausreisewilligen aus Deutschland Anweisungen und Unterstützung für die Ausreise geben und Schleuser für den Grenzübertritt von der Türkei nach Syrien vermitteln konnte. Er vermittelte Nachrichten zwischen seinem Bruder und Ausreisewilligen. Teilweise stand er dabei auch in Kontakt mit dem „Abu Walaa“ genannten führenden Mitglied des #IS in Hildesheim. Schließlich unterstütze er die Zweit- und Drittfrau seines Bruders finanziell. Der #Angeklagte hat diese #Taten umfassend eingeräumt. Die Hauptverhandlung konnte deshalb am achten Sitzungstag beendet werden, nachdem sich der Senat unter anderem anhand von Aussagen der polizeilichen Ermittlungsbeamten und von Chatverläufen die Überzeugung gebildet hatte, dass die Erklärungen des Angeklagten der Wahrheit entsprachen. Der Senat hat bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten neben dessen umfassendem #Geständnis berücksichtigt, dass er früh mit der salafistisch-jihadistischen Szene gebrochen und sich insbesondere von #AbuWalaa distanziert hatte. Der Senat ist mit diesem #Urteil dem Antrag der #Generalstaatsanwaltschaft gefolgt. Das Urteil ist rechtskräftig.

bottom of page