BONN/CELLE. Für die zweite Wochenhälfte kündigt der Wetterdienst WetterOnline "eine schwere Sturmlage" an. Am Donnerstag müsse in weiten Teilen des Landes mit Sturmböen gerechnet werden. Am Freitag sei ein Orkan möglich, hier gebe es aber noch große Unsicherheiten.
"Ab der Wochenmitte kann es sehr turbulent werden. Im Detail gibt es aber noch große Unsicherheiten und für konkrete regionale Warnungen ist es somit zu früh", so Björn Goldhausen, Meteorologe von WetterOnline. Er erklärt: „In den nächsten Tagen legt der Wind deutlich zu. Ab Donnerstag besteht durch Orkantief Ylenia Sturmgefahr für Teile des Landes. Das Windradar zeigt vielerorts Böen zwischen 80 und 100 Kilometer pro Stunde. Dabei ist die Nordhälfte tendenziell stärker betroffen als der Süden. Am Freitag ist in der Folge mit Zeynep ein schwerer Sturm mit Orkanböen möglich. Bei solchen Windgeschwindigkeiten brechen größere Äste ab und sicherlich wird es zu Behinderungen auf Schienen und Straßen kommen.“
Allerdings gebe es noch große Unsicherheiten bezüglich der Zugbahn“ des Tiefs, schränkt Goldhausen ein und erläutert: „So zeigt das Europäische Wettermodell (ECMWF) eher eine nördlichere Variante, bei der die Küsten von heftigen Winden getroffen werden. Auch eine Sturmflut ist dann wahrscheinlich.
Nach einem Wettermodell des Deutschen Wetterdienstes (ICON) zieht das Tief viel weiter südlich. Dann gibt es in der Mitte und im Süden schwere Sturmböen, im Bereich der Mittelgebirge sind sogar Orkanböen wahrscheinlich. Bei solch einer Lage sind große Schäden möglich.“
Wer zahlt bei Sturmschäden?
Ist es durch einen Sturm zu Schäden am Haus oder dem Auto gekommen, ist guter Rat oft teuer. Zur Orientierung:
Schäden am Gebäude
Bei Schäden am Haus oder am Dach, die durch ein Unwetter oder Sturm entstanden sind, tritt die Wohngebäudeversicherung ein.
Schäden am Auto
Die Teilkaskoversicherung erstattet in der Regel die kompletten Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben am Auto.
Schäden an der Wohnungseinrichtung
Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte infolge einer zerborstenen Scheibe beschädigt wurden, dann zahlt die Hausratversicherung.
Wenn ein Baum aufs Haus stürzt
Wenn ein gesunder Baum auf das eigene Haus stürzt, zahlt in der Regel die eigene Wohngebäudeversicherung den Schaden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den eigenen Baum oder den eines Nachbarn handelt. Anders sieht es aus, wenn der Baum bereits einen Vorschaden hatte.
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