Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke - Das Klimabündnis hat eine Kreistagsanfrage zur Abdeckung der Wathlinger Kalihalde vor dem Hintergrund des Jahrhunderthochwassers an der Fuhse an die Kreisverwaltung gestellt.
CELLE/WATHLINGEN. „Die Abdeckung der Kalirückstandshalde in Wathlingen durch die Firma K+S wird derzeit durch Umweltverbände und die Gemeinde Wathlingen beklagt. Schon während der Mediation in Wathlingen wurde bemängelt, dass die Berechnungen zum Grundwasserschutz mit historische Grundwasserhöhen und Niederschlagsmengen vorgenommen wurden. Mit dem zweiten Jahrhunderthochwasser innerhalb der letzten zehn Jahre liegt es nahe, dass die Annahmen von K+S zu optimistisch waren und der Klimawandel bei dem vom Bergamt (LBEG) genehmigten ,Bauwerk' unzureichend berücksichtigt wurden,“ so die Vorsitzende des Umweltausschusses des Celler Kreistages Annegret Pfützner (Grüne).
„Kali und Salz will mit Hilfe des Bergamtes die Bürgerinnen und Bürger hinter die Fichte führen. Das Unternehmen behauptet, dass die Halde nur selten im Wasser steht. Dabei wissen selbst die Kinder in Wathlingen, dass sich Salz in Wasser löst und die Grundwasserstände vor Ort noch nie so hoch waren. Eine Abdeckung dient nur der Gewinnmaximierung von Kali und Salz, löst das Problem der Grundwasserversalzung jedoch nicht dauerhaft insbesondere bei immer weiter steigenden Grundwasserständen und zunehmende Extremwetterereignissen,“ ist der stellvertretende Landrat Gerald Sommer (parteilos), aufgrund des von Professor König für den Landkreis Celle erstellten Gutachtens zur Grundwasserversalzung, überzeugt.
Die untere Wasserbehörde ist für die Überwachung der guten Grund- und Oberflächenwasserqualität zuständig. Aufgrund der vermehrten Niederschläge und dem Hochwasser 2023/2024 sei davon auszugehen, dass die Annahmen von K+S hinsichtlich der Salzfrachten in die umliegenden Gewässer und Grundwasser deutlich überschritten werden, teilt die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke mit. Daher hat das Klimabündnis folgende umfassende Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt:
1) Das LBEG und der NLWKN haben augenscheinlich unrealistische Grundwasserhöhen und Niederschlagswerte akzeptiert und damit eine deutlich höhere Versalzung genehmigt. Wie wirkt der Landkreis auf die Neubewertung des Salzeintrags bei den Behörden ein?
2) Das Gutachten des Landkreises (Prof. König) zeigt eine deutliche Versalzung aufgrund von Auflösevorgängen unterhalb der Halde aufgrund der fehlenden Basisabdichtung. Von Umweltverbänden wurde deshalb eine Bohrung durch die Halde gefordert. Das LBEG teilt im Planfeststellungsbeschluss mit, dass sie die Kosten einer Probe-Bohrung unterhalb der Halde für „nicht zumutbar“ halten, da „nur in seltenen Phasen von ausgeprägten Grundwasserhochständen sich das Grundwasser der Unterkante Salz annähert.“ Eine genauere Betrachtung findet nicht statt, obwohl während der Mediation festgestellt wurde, dass dies kostengünstig möglich wäre. K+S hat während der Mediation angegeben, dass der Haldenkörper regelmäßig 3 dimensional vermessen wird. Auch lassen sich mittels Satelliten-
Daten (InSAR) das Haldenvolumen über die Jahre hinweg berechnen und somit Auflösevorgänge exakt bestimmen. Wie wirkt der Landkreis auf das LBEG ein, dass diese Daten genutzt werden, um die tatsächlichen Auflösevorgänge mit den Erwartungswerten abzugleichen?
3) Während der Mediation hat das NLWKN mittels Simulation gezeigt, dass die unabgedeckte Halde das Grundwasser schon seit Jahren versalzt, obwohl das LBEG immer von einer geogenen Versalzung ausgegangen ist. Mittels SkyTEM-Befliegungen wurde zusätzlich die Süß/Salzwassergrenze festgestellt. Für eine Bewertung, wie sich die Salz/Süßwassergrenze mit der Zeit verändert, wäre eine weitere Befliegung notwendig. Wie wirkt der Landkreis auf die Notwendigkeit einer weiteren Befliegung ein?
4a) Welche und wie viele Messpunkte am Oberflächenwasser nutzt die untere Wasserbehörde im Bereich a) des Randgrabens, b) der Thöse, c) der Aue, d) der Fuhse, e) der Aller?
4b) Wer legt diese Messpunkte fest und liegen diese womöglich hinter einer unbelasteten Zuflussstelle, die als Verdünnung wirkt?
5) Seit 2020 gibt es zusätzlich zu den vorhandenen Messstellen zehn neue Brunnen, die von der Firma K+S beprobt werden. Welche Einsichtsrechte hat die untere Wasserbehörde (UWB) in die gemessenen Daten von K+S und sind diese öffentlich über das UIG zugängig?
6) Durch die vielen Niederschläge sind viele Gräben rund um die Kalihalde in Wathlingen über das Ufer getreten. Ist der Randgraben rund um die Halde übergelaufen? Weist die Randgraben-Folie Schäden auf, oder ist diese unversehrt. Wie bewertet der Landkreis die hohen und lang anhaltenden Grundwasserstände hinsichtlich der Annahmen von K+S im Antrag zur Abdeckung?
7) Liegt für die Einleitung salzhaltiger Gewässer, die eine unechte Grundwassernutzung darstellen, eine wasserrechtliche Genehmigung vor? Und besteht eine wasserrechtliche Genehmigung für das Oberflächenwasser?