HANNOVER/LÜNEBURG. Die Niedersächsische Landesregierung will am kommenden Montag eine Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vornehmen und am Dienstag in Kraft setzen. Danach soll ab Dienstag, dem 21. Dezember, im gesamten niedersächsischen Einzelhandel für alle die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten. Eine Unterscheidung zwischen Geschäften des täglichen Bedarfs und anderen Einzelhandelsgeschäften soll es dabei nicht geben. Lediglich Beschäftigte des Einzelhandels, die durch Abstand und Aerosolbarrieren geschützt sind, können statt der FFP2-Maske auch weiterhin eine medizinische, sogenannte „OP-Maske“ tragen.
Die Landesregierung reagiere damit nach eigenen Angaben auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom vergangenen Donnerstag, der die bis dahin geltende 2G-Regel im Einzelhandel außer Vollzug gesetzt hat.