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Rechtsschutz: Gewerkschaft zählt 361 Streitfälle in der RegionRechtsschutz: Gewerkschaft zählt 361 S


Von A wie Abfindung bis Z wie Zwischenzeugnis: Juristische Hilfe können Beschäftigte bei den Rechtsexperten der Gewerkschaft NGG bekommen.
Von A wie Abfindung bis Z wie Zwischenzeugnis: Juristische Hilfe können Beschäftigte bei den Rechtsexperten der Gewerkschaft NGG bekommen. Foto: NGG | Alireza Khalili

CELLE. Ob im Restaurant, in der Lebensmittelfabrik oder in der Bäckerei – wenn Beschäftigte im Landkreis Celle handfesten Ärger mit dem Chef haben, dann ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ihre Fachleute auf den Plan. Im vergangenen Jahr waren die Rechtsexperten der NGG Hannover insgesamt 361 Mal in der Region im Einsatz. Besonders häufig ging es dabei um unterschrittene, zu spät oder gar nicht gezahlte Löhne. Allein hier gab es 135 Streitfälle, wie aus der Rechtsschutz-Bilanz der Gewerkschaft hervorgeht.


„Auch Corona hat für etliche Nachfragen gesorgt. Je nach Branche waren die Probleme unterschiedlich: Gastro- und Hotel-Beschäftigte suchten vor allem Rat beim Thema Kurzarbeit. In der Ernährungsindustrie, die in der Pandemie teils am Limit produziert, ging es hingegen häufiger um nicht gezahlte Zuschläge für Nachtarbeit und Überstunden. Darüber hinaus stehen wir unseren Mitgliedern natürlich auch beratend zur Seite, bevor es zum zugespitzten Rechtsstreit gekommen ist“, berichtet NGG-Geschäftsführerin Lena Melcher.


Die Gewerkschafterin appelliert an die Beschäftigten aus dem Lebensmittel- und Gastgewerbe, Missstände nicht hinzunehmen und sich stattdessen frühzeitig rechtlich beraten zu lassen. „Viele Chefs kalkulieren damit, dass sich die Mitarbeiter nicht wehren – auch aus Angst um den eigenen Job. Der Rechtsschutz sorgt dafür, dass die Betroffenen zu ihrem guten Recht kommen und den Arbeitgebern die Rote Karte gezeigt wird. Notfalls vor Gericht“, betont Melcher. Die Berater kümmerten sich dabei auch ums Sozialrecht: Die Palette reiche hier vom Widerspruch gegen den fehlerhaften ALG-II-Bescheid bis hin zum ausbleibenden Krankengeld. Bei einer Insolvenz können Beschäftigte ebenfalls Hilfe bekommen, so die NGG. Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz hat, wer Mitglied einer DGB-Gewerkschaft ist.

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