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Audrey-Lynn Struck

Sanierung der Härtlingschule in nicht öffentlicher Ratssitzung beschlossen


Die Härtlingschule am Marktweg wird nicht abgerissen, sondern saniert. Foto: Susanne Zaulick/Archiv

FASSBERG. Wie geht es weiter mit dem Neubau der Grundschule Faßberg? Diese Frage stellen sich viele Faßberger BürgerInnen. Die Verwaltung teilt heute mit, dass der Rat in nicht öffentlicher Sitzung entschieden habe, die Härtlingschule im Marktweg energetisch und baulich zu sanieren und unter möglicher Einbeziehung des gegenüberstehenden Gemeindehauses der evangelischen Michaelkirche sowie der Errichtung erforderlicher zusätzlicher neuer Gebäude oder Anbauten als zukünftige Faßberger Grundschule nutzbar zu machen. Ein Fachmann habe dem Gebäude einen guten Bestandswert und damit eine gute Sanierungsfähigkeit bescheinigt. In der Mitteilung der Gemeinde heißt es im Wortlaut: Wie berichtet, hatte der Rat der Gemeinde Faßberg die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob abweichend vom bislang gefassten Beschluss, die ehemalige Peter-Härtling Schule im Marktweg abzureißen und auf dem Areal einen Neubau für die Grundschule Faßberg zu errichten, die Sanierung und Weiternutzung des vorhandenen Schulgebäudes und eine hierfür mögliche Inanspruchnahme von Fördermitteln wirtschaftliche Vorteile bieten wird.


Einer der Gründe, weshalb dieses Vorgehen zuvor ausgeschlossen wurde, waren die brandschutztechnischen Gegebenheiten und hier insbesondere die Beschaffung der Geschossdecken. Da aber bei Sanierung des Gebäudes immer auch ein Ergänzungsneubau erforderlich sein wird, um das erarbeitete Raumkonzept und den daraus resultierenden Flächenbedarf realisieren zu können, ging Verwaltung ursprünglich für den Sanierungsfall immer von einer vollständigen Nutzung aller drei Ebenen des Bestandsgebäudes aus, um den erforderlichen Neubauteil so klein wie möglich zu halten. Hierfür wäre eine brandschutztechnische Ertüchtigung der Decken erforderlich gewesen, die aber (falls überhaupt umsetzbar) aufgrund des enormen technischen und finanziellen Aufwandes nicht mehr in Frage kam. Zumal die seinerzeitigen Planungen noch ohne eine konkrete Aussicht auf Fördermittel erfolgten.


Im Zuge der jetzt mithilfe eines auch im Schulbaubereich erfahrenen Architekturbüros durchgeführten erneuten Überprüfung ergab sich aber, dass die brandschutztechnische Ertüchtigung bei lediglich auf die beiden Vollgeschosse begrenzter Nutzung des Bestandsgebäudes nicht erforderlich ist. Die höhere Feuerwiderstandsklasse der Zwischendecken wird erst bei Überschreiten bestimmter Nutzungshöhen notwendig, die bei zweigeschossiger Nutzung nicht erreicht werden. Im Übrigen bescheinigte der Fachmann dem Gebäude einen guten Bestandswert und damit eine gute Sanierungsfähigkeit. Zudem ermittelte er unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation, dass die Gesamtkosten für einen Abriss der Bestandsschule und einem vollständigen Neubau an gleicher Stelle einerseits und der Sanierung der Bestandsschule und einem bedarfsgerechten Teilneubau andererseits auf ähnlichem Niveau liegen werden. Dies hat zur Folge, dass mit der möglichen Inanspruchnahme von Fördermitteln für den Sanierungsfall diese Alternative inzwischen die für die Gemeinde wirtschaftlichere Lösung darstellen wird.


Diese Informationen wurden dem Gemeinderat vor einigen Tagen in einer Ratsinformationsveranstaltung vorgestellt. Anschließend haben die Ratsfraktionen und – gruppen sowohl intern als auch bei Ortsbegehungen und zuletzt in einer nichtöffentlichen Ratssitzung ausführlich über das weitere Vorgehen beraten und letztlich mit großer Mehrheit entschieden, die vorhandene Schule energetisch und baulich zu sanieren und unter möglicher Einbeziehung des gegenüberstehenden Gemeindehauses der evangelischen Michaelkirche sowie der Errichtung erforderlicher zusätzlicher neuer Gebäude oder Anbauten für die zukünftige Nutzung als Faßberger Grundschule herzurichten. Dabei war den Ratsmitgliedern auch der damit verbundene Nachhaltigkeitsaspekt wichtig, weil mit dieser Möglichkeit auch der Verbrauch an Baustoffen deutlich reduziert werden kann. Nicht zuletzt soll bei dieser Variante auch das Thema Sport und Bewegung eine besondere Berücksichtigung finden, indem nach Möglichkeit in der ehemaligen Sporthalle der alten Schule ein entsprechender Mehrzweck- und Bewegungsraum realisiert wird.


Die Verwaltung wurde beauftragt, eine auf diese Ziele ausgerichtete architektonische Ausschreibung unter Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes und des Raumkonzeptes durchzuführen.

Neben den geschilderten politischen Beratungen hat die Gemeindeverwaltung bereits eine Ausschreibung zur Beauftragung eines von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Förderbank des Bundes, anerkannten Energieeffizienzexperten vorgenommen. Dessen Beauftragung erfolgt in den nächsten Tagen. Seine Aufgabe wird es sein, für die Maßnahme einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen und die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung bei der KfW zu beantragen.


Zudem befindet sich die Verwaltung derzeit in Gesprächen mit dem seinerzeit mit der Abrissplanung beauftragten Ingenieurbüro und dem Abrissunternehmen, um die in den Abrissarbeiten als Teilleistung enthaltenen Schadstoffsanierungsarbeiten, die trotzdem zwingend durchgeführt werden müssen, nach Möglichkeit ohne erneute Ausschreibung beauftragen zu können. Hier wird ggf. auch eine Abstimmung mit dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt erfolgen. Wenn diese Beauftragung so erfolgen kann, werden hoffentlich in Kürze erste Baumaßnahmen auf dem Grundstück für Jedermann sichtbar sein.


Die Verwaltung wird weiterhin die bereits für den Neubau vorbereitete Ausschreibung der Planungsleistungen überarbeiten und möglichst zeitnah veröffentlichen und entsprechend der Vergabevorschriften schnellstmöglich ein geeignetes Büro mit den Planungsarbeiten für die „neue alte Schule“ zu beauftragen.


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