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Extern

Stadtverwaltung ignoriert Entscheidungskompetenz des Rates




Die Stadt Celle hat am Freitag unzulässig Bäume an der Steinfurt zur voreiligen Errichtung eines noch nicht genehmigten Baugebietes gefällt. Dies bestätigt die Stadt selbst in ihrer Stellungnahme, da eingeräumt wird, dass noch keine Beschlussfassung des Rates erfolgt ist, der damit, vermutlich bewusst, übergangen wird.

Zunächst ist unstrittig festzustellen, dass

  • für die Schaffung des Baugebietes Wald abgeholzt werden muss und damit das Vorhaben der Vorgabe des LROP (Landesraumordnungsplan) und des gültigen RROP (Regionalraumordnungsplan) Celle nicht entspricht.

  • mit der ganzflächigen Abholzung der Fläche keine Rücksicht auf besondere Bäume hohen Alters oder besonderer Größe wie langjährig gut gewachsene Eichen und Birken genommen wird, obwohl dies planerisch problemlos möglich gewesen wäre.

  • die Walderhaltung durch das Waldrecht gesetzlichen Vorrang vor der Schaffung von Abstand zwischen Wald und Häusern hat und diesem Grundsatz nicht entsprochen wird.

  • der Flächennutzungsplan selbst die Land- und Forstwirtschaftliche Nutzung der Fläche untersagt

  • der Rat mit der Zustimmung zum Bebauungsplan seiner selbst beschlossenen „Resolution zum Klimanotstand“ widersprechen würde.

Die Stadtverwaltung hatte einst bewusst das sogenannte beschleunigte Verfahren nach §13a Baugesetzbuch gewählt um Umweltverträglichkeitsprüfungen umgehen zu können, vermutlich in der Vorahnung, dass der Bebauungsplan einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht standhalte. Rechtliche Schritte der Anwohner hierzu sind bereits eingeleitet worden.

Auch haben Behörden* Bedenken angemeldet:

In seiner Stellungnahme zum Bebauungsplan bemängelte das Forstamt Fuhrberg bereits: „Die Planung wird mehrfach positiver dargestellt, als sie ist. (...) Dadurch wird der Öffentlichkeit (...) sowie auch den Mitgliedern entscheidender Gremien die Bewertung des Vorhabens mindestens erheblich erschwert.“

Der Landkreis Celle bemängelt durch die Untere Waldbehörde, dass eine Abwägung vom Walderhaltungsgrundsatz (Walderhalt ist wichtiger als Neuanpflanzung/Ersatzflächen zu schaffen) nicht nachvollziehbar dargelegt wird. „Eine solche Abwägung erfolgt an keiner Stelle der Begründung. „Ferner wird festgestellt: An einigen Stellen wird die Tatsache, dass hier Wald auf Kosten anderer Raumansprüche beseitigt werden soll verschleiert.“

Der Wille der Stadtverwaltung ist also klar erkennbar: Das Bauvorhaben Tiny Houses Steinfurt soll um jeden Preis umgesetzt werden. Hierfür überschreitet die Stadtverwaltung auch ihre Kompetenzen und ignoriert die Entscheidungskompetenz des Rates, weil „Der Satzungsbeschluss ist für März vorgesehen.“ (Zitat Stellungnahme Stadt Celle) und somit die Entscheidung noch aussteht.

Damit bescheinigt sich die Stadt Celle selbst, dass für die Abholzung noch keine Rechtsgrundlage vorliegt und dass sie nicht rechtens handelte." Joachim Prahst Sprecher der von der Rodung der Stadt betroffenen Anwohner der Celler Steinfurt und angrenzenden Burgstraße


*Bebauungsplan Nr. 159 der Stadt Celle „Steinfurt“ Auswertung der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange :




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