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Audrey-Lynn Struck

Terminvereinbarung für Besuche im SVO-Kundencenter


CELLE. Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen ist für den Besuch in den beiden Kundencentern der SVO-Gruppe eine Terminvereinbarung erforderlich. Darüber hinaus gilt bei dem Energieversorger und Telekommunikationsanbieter in Celle und Uelzen vor Ort jeweils die 2G-Regel.


In einer Pressemitteilung erläutert die SVO: Die aktuellen Vorgaben dienen dem Schutz der Kundinnen und Kunden sowie den Mitarbeitenden der SVO-Gruppe. Es geht darum, das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten. Kunden müssen für einen Besuch im Kundencenter im Vorfeld zwingend einen Termin vereinbaren. Das ist im Internet ganz einfach unter www.svo.de sowie per Telefon möglich. Gebucht werden können Vor-Ort-Termine montags bis donnerstags für die Zeit zwischen 07.30 Uhr und 16 Uhr sowie freitags für den Zeitraum von 07.30 Uhr bis 13 Uhr. Der Zutritt zu den Kundencentern in Celle und Uelzen ist aktuell nur für Geimpfte und nachweislich Genesene erlaubt („2G-Regel“), ein negatives Testergebnis reicht nicht aus. In den Räumen der Kundencenter gelten die AHA-Regeln, also: Abstand halten, Hygiene beachten und FFP2-Maske tragen.


Viele Anliegen lassen sich auch bequem von zu Hause aus über das Kundenportal der SVO-Gruppe erledigen. Die Adresse lautet: mein.svo-vertrieb.de. Telefonisch sind die Service-Mitarbeitenden montags bis freitags zwischen 07.30 Uhr und 20 Uhr erreichbar. Die SVO-Gruppe bietet darüber hinaus für die Kundinnen und Kunden auch einen Rückrufservice.

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