CELLE. Lediglich 10 Bäume bleiben stehen, die übrigen rund 55 Linden der #Allee in der #Breiten #Straße sollen im Rahmen der #Sanierung gefällt werden. So sieht nach Angaben der Politik die aktuelle von einem externen Büro entwickelte Entwurfsvariante der Stadt aus. Stadtbaurätin Elena Kuhls schreibt indes auf CH-Anfrage (Stellungnahme in voller Länge s. unten), man halte grundsätzlich an der favorisierten #Variante 2 b fest. Diese war vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) Ende September als #Denkmalzerstörung definiert und für nicht genehmigungsfähig erklärt worden war.
„Nach Erhalt des Schreibens hat die Stadt Celle offenbar die Gespräche mit dem zuständigen Landesamt für Denkmalpflege wieder aufgenommen, um einen genehmigungsfähigen Kompromiss zu erarbeiten“, teilte die Pressestelle des Ministeriums auf CH-Anfrage mit. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege hat jedoch keine Weisungsbefugnis, es wird nur beratend tätig. Die Pflicht, Sorge für das Denkmal Breite Straße zu tragen, liegt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Neuen Rathaus. Gegen diese hatte eine Cellerin aufgrund der präsentierten Pläne zur Sanierung der altstadtnahen Straße eine #Fachaufsichtsbeschwerde geführt mit dem Ergebnis, dass der vorliegende Entwurf gekippt wurde. „Die fachaufsichtliche Bewertung des MWK im September 2022 stellt keine Entscheidung über die Fällung einzelner oder mehrerer Alleebäume dar. Sie erfolgte auf der Grundlage der hier bekannten Planungen, die nach unserer Kenntnis noch in kein Antragsverfahren eingeflossen waren“, führt Pressesprecherin Inka Burow weiter aus.
Ein Kompromiss musste gefunden werden. In der jüngsten Umweltausschuss-Sitzung wollte sich Stadtbaurätin Elena Kuhls zu dem Papier nicht äußern, beantwortete auch keine Fragen, wieso ihr Dezernat weder Rat noch Ortsbürgermeister über das Eingreifen des Ministeriums informiert hatte. Nun liegt nach Aussagen politischer Vertreter in Grundzügen eine neue Variante vor, nach der die Fluchtlinie, die die Bestandsbäume vorgeben, erhalten bliebe. Nicht nur die Allee an sich, sondern der gesamte Straßenzug, also auch seine Aufteilung in Gehweg, Grünstreifen, Fahrbahn, die eine klare Struktur erkennen lässt, sind denkmalgeschützt. Die Stadt wollte hier abweichen.
Gefällt werden nicht die Bäume, deren Wurzeln beschädigt wurden im Zuge der derzeit laufenden Ausschachtungen, die das Ziel verfolgen, festzustellen, wo überhaupt die Zugangsleitungen für die Häuser verlaufen. Die 10 Linden, die nicht der Säge zum Opfer fallen sollen, befänden sich laut Politik zur Jägerstraße hin. Mehr ist derzeit nicht bekannt (sowohl das #Denkmalpflegeamt als auch die Obere Denkmalschutzbehörde sind angefragt). Ratsherr Stephan Ohl (Grüne) bewertet das gesamte Vorgehen des Neuen Rathauses bezüglich der Sanierung der Breiten Straße als eine Farce. „Wir haben mittlerweile die vierte Akteneinsicht beantragt“, berichtet er. Und doch blieben Fragen offen.
Fest steht jedoch: Ein Verweis der Verantwortlichkeit für die Fällung von Bäumen an ihren Vorgänger, den die Stadtbaurätin Elena Kuhls bei den Roteichen an der 77erStraße angebracht hatte, ist im Fall der Breiten Straße nicht möglich. Der frühere Stadtbaurat Ulrich Kinder hatte von Beginn an für eine Sanierung im Bestand plädiert, alles andere sei überholte Stadtentwicklungspolitik.
Auf nachfolgende Fragen von CH erhielten wir eine Stellungnahme der Baudezernentin, die wir unkommentiert und unzensiert wiedergeben:
Wie sieht der endgültige Entwurf zur Breiten Straße nun aus?
Wie viele Bäume bleiben stehen?
Wie lautet die Bewertung der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Denkmalpflegeamtes?
Ist diese neue Variante, wenn es denn eine gibt, genehmigt worden von der Obersten Denkmalschutzbehörde?
Sollte die Variante vorsehen, Bäume zu fällen, wie begründet man dieses?
Worin liegen dezidiert die Unterschiede zur Variante 2b?
Stellungnahme der Baudezernentin:
Auf die Eingabe einer Petentin beim MWK als zuständiger Fachaufsichtsbehörde, ist Letzterem der Sachstand und das weitere Vorgehen mitgeteilt worden. Auf den Hinweis des MWK, dass es sich bei der Fällung aller Bäume um eine Denkmalzerstörung handeln könnte, hat die Stadt Celle einen Vorort-Termin mit dem NLD anberaumt, um unter Berücksichtigung der Bedenken des MWK eine rechtssichere Genehmigungslage zu erwirken.
Grundsätzlich wird an der favorisierten Variante (Variante V2b) weiter festgehalten. Dazu haben wir mit einer Detailplanung begonnen. Diese wird - unter Berücksichtigung der Hinweise von NLD und MWK - die Voraussetzungen für eine denkmalrechtliche Genehmigung schaffen. Erst im Anschluss können wir genau sagen, wie viele Bäume erhalten bleiben können.
Zu den Ergänzungsfragen:
Die Obere Denkmalschutzbehörde ist nicht die genehmigende Behörde. Von daher gibt es von dort keine Genehmigung. Zudem hat niemand gesagt, dass die Bäume nicht gefällt werden dürfen.
Die Unterschiede zwischen Variante 1 und 2 liegen im Erhalt der Bäume und in der Neupflanzung (so wie bereits im Herbst 2021 kommuniziert).