UWG/BL-Gruppe stellt Antrag zur Steuerbefreiung für Tierheimhunde in Nienhagen
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NIENHAGEN. Die UWG/BL-Gruppe im Rat der Gemeinde Nienhagen hat heute einen Antrag eingereicht, mit dem Hunde, die aus einem anerkannten Tierheim in Niedersachsen übernommen wurden, für zwei Jahre von der Hundesteuer befreit werden sollen. Ziel ist es, die Vermittlungschancen von Tierheimhunden zu erhöhen und ein klares Zeichen für gelebten Tierschutz zu setzen.
Viele Tierheime sind extrem überlastet. Manche Tierheime betreuen täglich rund 150 Tiere und muss trotz Unterstützung durch den Landkreis jährlich ein sechsstelliges Defizit schultern – das allein vom Tierschutzverein getragen wird“, erklärt Ratsmitglied Alexander Hass. „Gerade in dieser Situation braucht es konkrete, unbürokratische Impulse auf kommunaler Ebene. Eine befristete Steuerbefreiung kann dazu beitragen, Hürden bei der Adoption abzubauen.“
Die beantragte Satzungsänderung sieht vor, dass Tierhalter:innen, die nachweislich einen Hund aus einem anerkannten Tierheim übernehmen, für zwei Jahre keine Hundesteuer zahlen. Eine Einschränkung auf bestimmte Hunderassen erfolgt dabei bewusst nicht – auch sogenannte Listenhunde sollen bei Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise (u.a. Wesenstest, Haltererlaubnis, Versicherungsschutz) unter die Regelung fallen.
„Gerade wer sich für einen solchen Hund entscheidet und alle Auflagen erfüllt, übernimmt eine besonders große Verantwortung. Das verdient nicht nur Respekt, sondern auch Unterstützung“, so Hass.
Die UWG/BL-Gruppe erhofft sich breite Zustimmung im Gemeinderat. Der Antrag soll zeitnah beraten und beschlossen werden.