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Audrey-Lynn Struck

Verbraucherzentrale: "primastrom und voxenergie sorgen weiterhin für Ärger"


Stromzähler
Foto: cirquedesprit / stock.adobe.com

HANNOVER. Nach unzulässigen Preis- und Abschlagserhöhungen fallen primastrom und voxenergie nach Ansicht der Verbraucherzentrale weiterhin negativ auf: mit unerwünschter Telefonwerbung und Vertragsabschlüssen, denen Betroffene gar nicht zugestimmt haben. Versuchen sie anschließend zu widerrufen, ignorieren das die Anbieter konsequent und ziehen fleißig Abschläge ein. Die Verbraucherzentrale rät, Forderungen nicht nachzukommen und abgebuchte Abschläge gegebenenfalls zurückzubuchen.

„Das Beschwerdeaufkommen zu diesen beiden Energieversorgern ist nach wie vor sehr hoch“, erklärt Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und warnt vor der Masche der Anbieter: „Auch wenn unerwünschte Werbeanrufe und untergeschobene Verträge generell unzulässig sind, können sie dennoch ernsthafte Konsequenzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher haben.“ Der Grund: Die ungewollten Verträge wieder loszuwerden, ist meist mit einem großen Aufwand verbunden. Und das bekommen derzeit viele Betroffene zu spüren, denn primastrom und voxenergie stellen auf Durchzug – den Widerruf ignorieren sie, selbst anwaltliche Schreiben bleiben unbeantwortet.

Tipps der Verbraucherzentrale Auch wenn das Gesetz den Abschluss von Energielieferverträgen am Telefon seit einer Gesetzesänderung im Sommer 2021 verbietet, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher wachsam sein: „Wer einen unerbetenen Anruf erhält, braucht sich nicht scheuen, sofort aufzulegen“, rät die Expertin. Falls es doch zu einem Gespräch kommt und die Zählernummer abgefragt wird: Diese niemals mitteilen. Nach dem Gespräch sollten Betroffene Post, E-Mails und SMS prüfen, ob eine Vertragsbestätigung eingegangen ist. Werden sie fündig, ist es wichtig, zu widersprechen und dem Anbieter mitzuteilen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Betroffene sollten vorsichtshalber auch den Vertrag so schnell wie möglich widerrufen – am besten per Einschreiben. Verbraucherinnen und Verbraucher haben dafür 14 Tage Zeit. Wird der Widerruf ignoriert, gilt es, Ruhe zu bewahren und den Forderungen nicht nachzukommen. Gegebenenfalls können bereits abgebuchte Abschläge zurückgebucht werden. Auch wichtig: den bisherigen Energieversorger kontaktieren. Falls der neue Anbieter den alten Vertrag gekündigt hat, ist es oft nicht möglich, den alten Vertrag wiederherzustellen und zu den früheren Bedingungen weiterlaufen zu lassen.

Weitere Informationen und Musterbriefe unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/primastrom-und-voxenergie

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