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Audrey-Lynn Struck

Verdacht bestätigt: Aufstallungspflicht im Landkreis Celle


Foto: reinhard sester / stock.adobe.com

WIETZE/CELLE. Der Verdacht auf Geflügelpest im Landkreis Celle hat sich bestätigt. In einer Geflügel-Kleinsthaltung in Wietze wurde am 12. Dezember die sogenannte Geflügelpest amtlich festgestellt. CELLEHEUTE berichtete. Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um eine Hobbyhaltung, es wurde neben den vornehmlich betroffenen Gänsen auch anderes diverses Geflügel gehalten (unter anderem Hühner). Der Bestand sei bereits geräumt. Der Landkreis Celle teilt dazu mit, unzensiert und unkommentiert:


Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, werden nun eine Schutzzone sowie eine Überwachungszone eingerichtet. In diesen gelten für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen, u.a. unterliegen die Betriebe der amtlichen Beobachtung, Geflügeltransporte in diesem Bereich sind verboten beziehungsweise genehmigungspflichtig. Weiterhin gilt für den gesamten Landkreis Celle ab dem 14. Dezember eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels, um jeglichen Kontakt zu Wildvögeln zu unterbinden (die Allgemeinverfügung dazu können Sie hier lesen: https://www.landkreis-celle.de/uploads/tx_sbdownloader/Amtsblatt_152-2021_12_13.pdf ). Sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist dann ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss, (Schutzvorrichtung) zu halten.


Sofern Sie Ihre Geflügelhaltung bislang noch nicht beim Veterinäramt angemeldet haben, holen Sie dieses bitte unverzüglich nach. Alle Geflügelhalter werden aufgefordert, zwingend und konsequent die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrer Geflügelhaltung einzuhalten. Diese können Sie hier nachlesen: https://t1p.de/ipv9


Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs (HPAI-Virus, Highly Pathogenic Avian Influenza). Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Influenza Viren sind sehr leicht übertragbar, die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet.

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