CELLE. Mit dem Inkrafttreten der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung, ab Sonntag, den 12. Dezember 2021, müssen Fahrgäste in Landkreisen und kreisfreien Städten, welche sich in der Warnstufe 2 oder 3 befinden, in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen, eine Maske des Typs FFP2 oder KN95 tragen. Medizinische Einmalmasken, auch OP-Masken genannt, dürfen nur in Landkreisen und kreisfreien Städten getragen werden, die sich in der Warnstufe 1 befinden. Darauf weist das Busunternehmen CeBus hin.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske gelte für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit einem Attest bleiben von der der Maskenpflicht befreit.
Die CeBus weist darauf hin, dass derzeit der Landkreis Celle von dieser Regelung betroffen ist.
Die verschärfte Maskenpflicht ersetze nicht die derzeit geltende 3G-Regelung im ÖPNV. Weitere Informationen sind unter www.cebus-celle.de verfügbar. Die aktuell gültige Warnstufe ist auf www.niedersachsen.de/coronavirus einzusehen. Fahrgäste werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über die aktuell greifende Warnstufe und die Regelungen zu informieren.