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"Versuchter Mord durch illegales Autorennen" - Fahrer nach tödlichem Unfall in U-Haft



Unfall Hambühren, B 214
Foto: Michael Schäfer

HAMBÜHREN/CELLE. In dem Fall des tödlichen Verkehrsunfalls auf der B 214 vom 10.06.2022 ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen einen 30-jährigen Mann aus Hambühren wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie versuchten Mordes und unerlaubten Entfernens vom Unfallort (CELLEHEUTE berichtete).

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am späten Abend des 10.06.2022 mit seinem VW Touareg die Nienburger Straße innerhalb der Gemeinde Hambühren mit einer Geschwindigkeit von über 100 km/h in der Absicht befahren zu haben, sein Fahrzeug mit der möglichen Maximalgeschwindigkeit durch den Ort zu führen. Dabei soll er sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinweggesetzt sowie die Möglichkeit erkannt haben, dass er andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährden könnte, womit er sich abgefunden haben soll. Hierbei sei er mit einem VW Golf, der mit vier Insassen besetzt war und aus einer Nebenstraße auf die Nienburger Straße eingebogen sei, kollidiert. Durch den Zusammenstoß erlitten die Fahrzeuginsassen des VW Golf zum Teil schwere Verletzungen, an denen ein 13-jähriges Mädchen noch am Unfallort verstarb.

Anschließend soll sich der Beschuldigte mit seinem Beifahrer von der Unfallstelle zu Fuß entfernt haben, um seine Unfallverursachung und seine begangene Straßenverkehrsstraftat zu verschleiern. Dabei soll er wenigstens billigend in Kauf genommen haben, dass die Insassen des VW Golf versterben könnten.


Eine "eingeschaltete Ampelanlage" jedenfalls hätte nach derzeitigem Stand den Unfall nicht verhindert, ebenfalls sei unter diesen Umständen mitnichten "die Vorfahrt genommen" worden - beides hatten einige Kommentatoren in "sozialen Netzwerken" als "Mitschuld" ausgemacht (in unseren Kanälen gelöscht).

Der anwaltlich vertretene Beschuldigte hat vor der Ermittlungsrichterin eingeräumt, den Touareg gefahren zu sein. Er sei wohl schneller gefahren, als er gewollt habe. Der Unfall tue ihm leid. Er bestreitet, den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen zu haben. Weitere Angaben habe er nicht gemacht.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Celle gegen den Beschuldigten Haftbefehl erlassen. Er befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Zur Rekonstruktion des Unfalls hat die Staatsanwaltschaft ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis aussteht.

Die Ermittlungen in diesem Fall, auch zu dem noch unbekannten Beifahrer im Fahrzeug des Beschuldigten, gegen den die Strafverfolgungsbehörden wegen unterlassener Hilfeleistung ermitteln, dauern an.

Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt oder zur Person des Beifahrers machen können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Celle zu melden (Telefon: 05141/277-215).







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