CELLE. Am gestrigen Montag, 18.11.2024, fand in Celle ein Vortrag zum Thema „Sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe“ in Celle statt. Sie wurde mit der Verabschiedung zweier zentraler Forderungen abgeschlossen: Der Anerkennung als Fluchtgrund sowie der namentlichen Verankerung im Internationalen Recht.
Am Montagabend folgten rund 30 Interessierte der Einladung der Feministischen Organisierung: Gemeinsam kämpfen! in Celle zu einem Vortrag und Gespräch zum Thema „Sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe“. Die Veranstaltung im Bunten Haus fand in Kooperation mit dem Autonomen Frauenhaus Celle sowie dem Rosa Luxemburg Club Celle statt und wurde von der Rosa Luxemburg Stiftung Niedersachsen gefördert.
Die Referentin Ferda Berse setzt sich seit vielen Jahren mit sexualisierter Kriegsgewalt auseinander und folgt hierbei dem Leitsatz: „Das Unverstehbare verstehbar machen, ohne es zu verharmlosen.“
Zunächst definierte sie grundlegende Begriffe und deren wissenschaftlicher Aushandlung. Nach der Sozialwissenschaftlerin Dr. Ruth Seifert sei diese Form der Gewalt kein aggressiver Ausdruck von Sexualität, sondern ein sexueller Ausdruck von Aggression.
Anschließend beleuchtete Berse den historischen Prozess sowie die systematische Verankerung von sexualisierter Gewalt in kriegerischen Auseinandersetzungen. Sexualisierte Kriegsgewalt sei so alt wie Krieg selbst: Bereits in der griechischen und römischen Mythologie sei „die Frau“ als Kriegsbeute dargestellt worden. Hierbei nahm die Referentin auch Bezug auf verfälschende Darstellungen in Hollywood-Filmen der letzten Jahre, in denen diese Zusammenhänge als Liebesgeschichten inszeniert werden.
In Kriegen werde laut Ferda Berse von allen Seiten sexualisierte Gewalt ausgeübt. Militärs sowie Nationalstaaten tragen hierin als Teil des patriarchalen Systems institutionalisierende Funktionen, bspw. durch die Einrichtung von Militärbordellen. Die historischen Beispiele bewiesen, dass die betroffenen Frauen sich in vielen Fällen nicht freiwillig prostituieren ließen.
Die anschließende sozialwissenschaftliche Betrachtung zeigte schließlich, dass die betroffenen Menschen nicht im Fokus dieser Gewalt stehen. Im Vordergrund stehe ein Kontakt zwischen Männern: Vereinfacht gesagt, wird den Männern der „Verliererseite“ durch die Ausübung sexualisierter Kriegsgewalt eine Demütigung in ihrer Männlichkeit zugefügt, da sie nicht in der Lage gewesen seien, „ihre Frauen“ zu schützen. Der Krieg zwischen Männern wird auf Frauenkörpern ausgetragen. Berse stellte nun verschiedene, hierarchisch angeordnete und in Konkurrenz zueinander stehende „Männlichkeiten“ vor und legte hierbei einen Schwerpunkt auf „islamistisch codierte Männlichkeitsideale“.
Ferda Berse schloss ihren Vortrag mit der Vorstellung zweier Frauen, die mit viel Mut die ihnen angetane sexualisierte Kriegsgewalt öffentlich benannten: Kim Hak-Soon, die im Zweiten Weltkrieg durch das japanische Militär als „Trostfrau“ sexuell versklavt wurde und Godeliève Mukasarasi, durch deren Aussage im Prozess vor dem Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda die Vergewaltigung von Frauen im Zuge von Kriegshandlungen juristisch als Kriegsverbrechen gewertet wird.
Auf die Frage nach Handlungsmöglichkeiten und kritischer Auseinandersetzung von Männern sagte Ferda Berse: „Wenn Männer nicht den Mut haben, ihren Mund z.B. gegen sexistische ,Witze’ anderer Männer aufzumachen, wird sich nichts ändern. Seid mutig, nehmt nicht stillschweigend hin, was ihr für inakzeptabel haltet!“
Im Anschluss an den Vortrag und das Gespräch, verabschiedeten die Anwesenden durch ein Gruppenfoto gemeinsam ein Statement gegen sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe:
„Sexualisierte Gewalt im Kontext von Krieg und Konflikten muss konsequent zu einer Schutzberechtigung der betroffenen Menschen führen. Dies darf nicht an die Auslegung einzelner Gerichte oder Behörden geknüpft sein, sondern muss universell gelten.
Daher stellen wir gemeinsam folgende Forderungen an die Verantwortlichen in der internationalen Staatengemeinschaft sowie der deutschen Justiz und Legislative auf:
1. Anerkennung als Fluchtgrund
[...]
Geschlechtsspezifische Gewalt und sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe gegen Menschen jeglicher Geschlechter müssen als Fluchtgrund konsequent anerkannt werden.
2. Namentliche Benennung/Anerkennung sexualisierter Gewalt im Internationalen Recht
[...]
Sexualisierte Gewalt muss im Internationalen Recht als Kriegswaffe und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit namentlich anerkannt werden. Insbesondere die Strafverfolgungs-Möglichkeit nach dem Weltrechtsprinzip muss hierdurch sichergestellt werden.“
Text: Gemeinsam Kämpfen