CELLE. Das sogenannte "Klimabündnis", bestehend aus Grüne, Die Partei und Die Linke, zeigte sich "erstaunt", als es erst "aus der Zeitung" von neuen Busbeschaffungen der CeBus erfahren habe (CELLEHEUTE berichtete bereits am 10.12.2021). Es fragte gestern, parallel per Pressemitteilung, den Landkreis u.a., warum keine E-Busse berücksichtigt worden seien. Der Landkreis klärt es nun ebenfalls öffentlich über das Prozedere auf. Die Stellungnahme, unzensiert und unkommentiert:
„1. Wie ist es vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben zu erklären, dass ausschließlich Dieselbusse und keinerlei elektrisch betriebene Busse angeschafft worden sind?“
Wie wir bereits in der Vorlage An0115/2016-2021VO erläutert haben, hat die CeBus GmbH & Co. KG vor dem 02.07.2021 einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Bussen abgeschlossen. Dieser Rahmenvertrag hat eine Gültigkeit bis Ende des Jahres 2024 und erlaubt der CeBus, unabhängig von einer Quotierung Fahrzeuge zu beschaffen. Die von Ihnen zitierten gesetzlichen Vorgaben gelten nur für Beschaffungsvorgänge, deren Ausschreibungen nach dem 02.07.2021 abgeschlossen wurden.
„2. Welche Hürden bestehen im Landkreis Celle, die eine Anschaffung von elektrisch betriebenen Busse verhindern?“
Der Kreisausschuss hat im Juni 2021 beschlossen, dass ein Gutachter mit der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für emissionsfreie Antriebstechniken im ÖPNV des Landkreises Celle beauftragt werden soll (vgl. Vorlage 0041/2021). Der Gutachterauftrag ist erteilt worden,und der beauftragte Gutachter hat die Arbeit aufgenommen. Das Ergebnis wird nach Vorliegen des Gutachtens, voraussichtlich nach der Sommerpause 2022, präsentiert werden. Auf Basis des Gutachtens kann dann eine fundierte Entscheidung über die zukünftige Antriebstechnologie getroffen werden. Parallel werden u.a. bereits elektrisch betriebene Busse von der CeBus getestet.
„3. Welche Förderungen waren möglich? Sind Förderprogramme ausgelaufen und damit Förderungschancen für den Landkreis verpasst worden?“
Es sind keine Förderungschancen verpasst worden. Die von der CeBus beschafften Fahrzeuge sind von der Landesnahverkehrsgesellschaft mbH gefördert worden. Sobald die Festlegung auf eine künftige Antriebstechnologie erfolgt ist, wird sich der Landkreis auch auf die dann passenden Förderkulissen bewerben.
„4. Sind die Busanschaffungen bei CeBus Ersatzbeschaffungen oder zusätzliche Busse?“
Die aktuell von der CeBus beschafften Fahrzeuge mit der neuesten Euro-Abgasnorm (Euro 6d) ersetzen Fahrzeuge mit schlechteren Abgasnormen (z.B. Euro 3 oder 5).
„5. Ist vorgesehen, dass bei der Neuausschreibung über die Vergabe des ÖPNV 2025 strengere Vorgaben zu emissionsarmen bzw. -freien Fahrzeugen formuliert werden?“
Ja. Der beauftragte Gutachter prüft nicht nur die Erfüllung der Mindeststandards. Es sollen auch verschiedene Szenarien der „Übererfüllung“ der Quoten im Gutachten durchgeplant werden, so dass es verschiedene Entscheidungsoptionen geben wird. Die getroffene Entscheidung soll dann in die Ausschreibungsunterlagen für die nächste Vergabe des ÖPNV 2025 aufgenommen werden.
Die übrigen Kreistagsabgeordneten erhalten diese E-Mail zur Kenntnis.
Zudem werden wir diese Antwort auch an die örtliche Presse übermitteln, da Sie diese bereits zeitgleich zu Ihrer Anfrage eingeschaltet haben und die Presse Ihre Anfrage bereits veröffentlicht hat.