CELLE. "Parken für Geschiedene, die ihr Auto geteilt haben?" "Fußgänger dürfen ums Auto tanzen?" "Frauen müssen geradeaus gehen, Männer von rechts nach links, aber nur vor und hinter einem halbierten PKW?" Hand aufs Herz: Sie kennen das #Schild auch nicht. Aber wir können Sie beruhigen: Eine zufällig anwesende Polizistin vor Ort auch nicht - dabei hätte sie bei Nichtbeachtung ein #Bußgeld in Höhe von 55 Euro ausstellen und das Fahrzeug gar abschleppen lassen können.
Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 2021 gibt es das Verkehrszeichen "1010-70" – und kaum einer kennt es. Dabei waren die Gestalter durchaus kreativ - aber ob sie die Regel kannten, dass man Verkehrsschilder innerhalb drei Sekunden verstehen muss, darf bezweifelt werden.
Die Lösung: Auf diesen gekennzeichneten Parkflächen dürfen ausschließlich Autos von Carsharing-Anbietern parken. Ein weiteres Schild "Carsharing frei" unter einem Halteverbotsschild erlaubt sogar das Parken von Carsharing-Fahrzeugen innerhalb des Halteverbots oder der Halteverbotszone. Na klar, weiß doch jeder - jetzt.