BELRIN/HANNOVER. Die Masken- und Testpflicht für Beschäftigte im Gesundheitssystem sowie Bewohner in Pflegeeinrichtungen enden laut Bundesgesundheitsministerium früher als geplant zum 1. März. Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen besteht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weiterhin auf #Maskenpflicht, vorerst bis zum 7. April 2023.
Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi nimmt wie folgt Stellung, unzensiert und unkommentiert:
"Im Rahmen einer für heute kurzfristig einberufenen Videoschalte der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder mit dem Bundesgesundheitsminister haben sich Bund und Länder auf die weitestgehende Aufhebung noch bestehender Corona-Schutzmaßnahmen zu Ende Februar geeinigt.
Ab dem 1. März sollen Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern weder regelmäßige Testungen auf das Coronavirus durchführen müssen, noch während der Arbeit eine Maske tragen müssen. Gleiches soll für Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen gelten.
Lediglich Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen sollen verpflichtet werden, weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen.
Diese Regelung soll bis zum Auslaufen der entsprechenden Normen des #Bundesinfektionsschutzgesetzes am 7. April aufrechterhalten werden.
Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi: „Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich Bund und Länder auf dieses umsichtige und gleichermaßen sehr angemessene Auslaufen der Schutzmaßnahmen geeinigt haben. Die Menschen in unserem Land haben sich in den vergangenen Jahren durchweg verantwortungsbewusst verhalten, haben sich impfen lassen und gezeigt, dass sie auch mit dem sukzessiven Ende der Maßnahmen umsichtig – gerade im Umgang mit älteren und schwachen Menschen - sind.
Die Auslastung unserer Krankenhäuser mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten flacht weiter ab. Das ist für uns der maßgebliche Indikator, dass sich die Lage weiter beruhigt und es damit an der Zeit ist, weiter einen Schritt in Richtung Eigenverantwortung und Normalität zu gehen.
Dass für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen sowie Besucherinnen und Besuchern von medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bestehen soll, finde ich vernünftig und angemessen. Gerade in der Umgebung von alten und kranken Menschen halte ich die Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in der aktuell nass-kalten Jahreszeit weiterhin für sehr sinnvoll. Mit dem Auslaufen der entsprechenden Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes am 7. April ist auch hierfür die Schlusslinie gesetzt.“