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Audrey-Lynn Struck

Wer haftet bei Unwetterschäden?


Foto: Daniel Schulz



BONN/CELLE. Grauer Himmel, Regen, Blitz und Donner: Es gewittert und in Sekundenschnelle wird es draußen ungemütlich. Auch schwere Unwetterlagen mit Starkregen, Großhagel und Böen bis Orkanstärke sowie einzelne Tornados sind manchmal nicht auszuschließen. Die Schäden sind dann oft groß. Gut beraten ist, wer weiß, welche Versicherung zahlt. WetterOnline gibt einen Überblick, welche Versicherung welche Kosten übernimmt.


Ausgerechnet in den warmen Sommermonaten machen uns Gewitter und schwere Unwetter besonders oft zu schaffen. Am häufigsten gewittert es dabei von Mai bis August mit einem Schwerpunkt im Juli. Insgesamt werden in dieser Zeitspanne in Deutschland etwa zwei bis drei Millionen Blitze registriert. Nicht immer laufen Unwetter glimpflich ab: Überflutungen, Blitzeinschläge und der starke Wind richten stellenweise massive Schäden an.


Schäden am Gebäude

Für Unwetterschäden gibt es keine Universalversicherung. Für zerborstene Glasscheiben oder abgedeckte Dächer zahlt die Wohngebäudeversicherung. Bei Eigenverschulden, wie eindringendem Wasser durch offene Türen oder Fenster, zahlt die Versicherung normalerweise nicht.


Falls ein Blitz ins Hausdach einschlägt

Ist der Blitz ins Haus eingeschlagen und hat einen Brand verursacht, haftet die Hausratversicherung. Daher sollten alle Mieter unbedingt eine Hausratversicherung und alle Eigentümer zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung abschließen.


Ab dieser Windstärke zahlen Versicherungen

Schäden durch umstürzende Bäume und fliegende Gegenstände sind die Folge von Stürmen. Das kann für die Geschädigten richtig teuer werden. Die Versicherungen zahlen für Sturmschäden in der Regel ab Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. Für den Nachweis kann man zum Beispiel das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen.

Fegt der Sturm aber einen Blumentopf vom Balkon, verletzt Passanten oder beschädigt Gegenstände, greift die Haftpflichtversicherung. Egal in welchem Fall, der Schaden sollte so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden, denn später auftretende Folgeschäden übernimmt keine Versicherung.


Schäden an der Wohnungseinrichtung

Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte durch Blitzschlag oder infolge einer zerborstenen Scheibe beschädigt wurden, dann zahlt die Hausratversicherung.


Wenn ein Baum aufs Haus stürzt

Wenn ein gesunder Baum auf das eigene Haus stürzt, zahlt in der Regel die eigene Wohngebäudeversicherung den Schaden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den eigenen Baum oder den eines Nachbarn handelt. Anders sieht es aus, wenn der Baum bereits einen Vorschaden hatte.


Schäden durch Starkregen

Starkregenereignisse haben in Deutschland eines der größten Schadenspotenziale. Von Starkregen spricht man, wenn in einer Stunde 15 bis 25 Liter Wasser pro Quadratmeter fällt. Laufen Keller- und Wohnräume voll und werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, können die Sanierungskosten sehr hoch ausfallen. Hier zahlt die Elementarversicherung, wenn es infolge des Starkregens zu Überschwemmungen oder Erdrutschen kommt.

Die Elementarversicherung muss als Zusatzbaustein „Extremwetterschutz“ zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden.


Schäden am Auto

Die Teilkaskoversicherung erstattet in der Regel die Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben am Auto und Schäden durch Überschwemmungen an stehenden Autos.

Die Fahrzeughalter sind jedoch verpflichtet, das Auto rechtzeitig aus einem Überschwemmungsgebiet zu fahren – falls überhaupt möglich. Wer auf einer bereits vorher erkennbar überfluteten Straße fährt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Zahlungen. Für Detailfragen wendet man sich am besten direkt an eine Versicherung.


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