Vechta beendet freiwillig Ausgangssperre - Celle zieht Prozess durch
Politik Von Peter Fehlhaber | am Do., 08.04.2021 - 08:22
LÜNEBURG/CELLE/VECHTA. Der Landkreis Vechta hat gestern nach dem OVG-Urteil seine Ausgangssperre von sich aus beendet. Die Argumente des Lüneburger Gerichts waren eindeutig - für den Landkreis Celle jedoch nicht deutlich genug. Auf Nachfrage von CELLEHEUTE will man dort den Rechtsstreit durchziehen.
"Nach rechtlicher Prüfung des gestrigen Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg zur Ausgangssperren in Hochinzidenzkommunen wird die Allgemeinverfügung ‘Ausgangsbeschränkungen’ für den Landkreis Vechta mit sofortiger Wirkung aufgehoben", heißt es in einer Mitteilung des Landkreises Vechta. Zu deutlich waren wohl die Worte der Richter, die u.a. monierten, dass man nicht ein "diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum" erklären könne. begründete das Gericht sein Urteil. Ein "Erlass einschneidender Maßnahmen lediglich auf Verdacht" lasse sich nicht rechtfertigen.
Der Landkreis Celle zeigt sich davon unbeeindruckt. In einer Stellungnahme heißt es, unzensiert und unkommentiert:
Das OVG hat nicht das Instrument der Ausgangsbeschränkung per se gekippt. Es kommt immer auf die spezifische Lage vor Ort und die juristischen Details an. Die Wirksamkeit von Ausgangsbeschränkungen wurde durch mehrere Studien belegt. Der Landkreis Celle hat sich auf die kreisangehörigen Kommunen beschränkt, in denen sich das Infektionsgeschehen besonders hoch darstellt, nämlich die Städte Celle und Bergen, die Gemeinde Wietze und die Samtgemeinde Flotwedel. Im Landkreis Celle gibt es deutliche Hinweise darauf, dass sich die meisten Personen im privaten Bereich und insbesondere auf Familienfeiern, Partys und Nachbarschaftstreffen anstecken. Der Landkreis Celle hat zuvor umfangreiche anderweitige Maßnahmen getroffen, trotzdem hat sich das Infektionsgeschehen aber wesentlich verschlechtert. Betretungsverbote für bestimmte öffentliche Plätze oder Ausgangsbeschränkungen am Tage sind im Landkreis Celle nicht zielführend, da vor allem private Zusammenkünfte in den Abendstunden und abendlicher Alkoholkonsum dazu führen, dass die nötigen Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden. Dazu verweisen wir auch auf die heutige Pressemitteilung. Zudem haben auch andere norddeutsche Verwaltungsgerichte inzwischen ebenso entschieden wie das VG Lüneburg, vgl. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-hamburg-eilantrag-gegen-naechtliche-ausgangssperre-in-hamburg-gescheitert.
Der Landkreis Celle beobachtet jedoch unabhängig dessen die Entwicklung der Infektionszahlen genau. Wenn sich hier Änderungen ergeben, werden wir entsprechend handeln.

Ausgangsbeschränkung im Landkreis "voraussichtlich rechtmäßig"
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